Das Kraut der Unsterblichkeit

Jiaogulan ist weder Lebensmittel noch Arzneimittel

Autor:  Prof. Dr. Wolfgang Hasenpusch

Aus dem Süden Chinas, von wo die dort beliebte und geschätzte Jiaogulan-Pflanze vor einigen Jahren schon nach Europa drang, lassen sich vielversprechende Heilungs-Möglichkeiten sowie gesundheitsfördernde Eigenschaften vernehmen. Schon seit Jahrhunderten kultivieren die Asiaten diese Blattpflanze des lateinischen Namens „Gynostemma pentaphyllum“ und nennen sie nach ihren langen segensreichen Erfahrungen das „Kraut der Unsterblichkeit“, denn es soll aufgrund ernsthafter Erhebungen bei regelmäßigem Konsum das Leben um durchschnittlich fünf Jahre verlängern. Nach allen Informationen gibt es auf der Welt kaum eine zweite Pflanze mit einer derartigen Fülle an günstigen Einflüssen auf die menschliche Gesundheit [1]. Trotz der verheißungsvollen Wirkungen, die auch hierzulande bereits ihre Bestätigungen finden, darf Jiaogulan nach EU-Recht vorerst weder als Lebensmittel noch als Heilmittel vertrieben werden, als wäre es ein Rauschmittel. Dabei erfreut sich dieses leicht selbst zu kultivierende und als Tee oder in Smoothies anzuwendende „Anti-Aging-Mittel“ steigender Beliebtheit. Chemikern ist nicht zu verdenken, dass sie sich für die Inhaltsstoffe dieses „Wunderkrauts“ besonders interessieren.

Molekül-Strukturen von „Ombuin“ und dem entsprechenden Glykosid „Yixingensin“

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