Silvester-Knallerei –

ein zweischneidiges Schwert

 


Feuerwerkskörper unterliegen dem Sprengstoffgesetz

Autor: Prof. Dr. Wolfgang Hasenpusch

Es gilt als alter Brauch in Deutschland, den Jahreswechsel gebührend zu feiern. Dazu zählen auch die akustischen und optischen Effekte, wie sie Böller, Schwärmer und Raketen liefern. Den zahlreichen unsachgemäßen Handhabungen dieser Silvester-Artikel ist es zu verdanken, dass der Gesetzgeber diesen gefährlichen Artikeln immer härter entgegentritt. Sie unterliegen dem Sprengstoffgesetz, das gerade wieder eine Verschärfung erfahren hat. Wer aber weiß das schon, wenn es alleine gilt, Spaß ohne Grenze zu haben!? Lassen Sie uns dazu einigen Fragen nachgehen und nachdenklich werden.