Von Knallteufeln und Knatterfontänen

 
 

Man muss zwischen vier verschiedenen Kategorien von Feuerwerkskörpern unterscheiden. Während pyrotechnische Artikel der Klasse I als pyrotechnisches Spielzeug und Scherzartikel ganzjährig auch von Kindern erworben werden kann, dürfen Klasse II-Produkte normalerweise nur zu Silvester und nur von Personen über 18 Jahren gezündet werden. Klasse III- und IV-Produkte werden im Rahmen von Groß-Feuerwerken nur von Profis arrangiert und zur Reaktion gebracht.

 

Experimente mit pyrotechnischem Spielzeug – Teil 2  

 
Autor: Prof. Dr. Viktor Obendrauf  († 2010)