Von Hefe ist in dieser Verordnung noch nichts zu lesen

 
 

Die Europäische Union hat 1996 das nach dem Bayerischen Reinheitsgebot vom 23. April 1516 gebraute Bier in die Liste der Traditionellen Lebensmittel aufgenommen, deren Herstellungsverfahren und Rezeptur zwingend einzuhalten ist. Bis 1987 hatte das von Herzog Wilhelm IV. von Bayern 1516 erlassene Reinheitsgebot für Bier, das nur aus Gerste, Hopfen und Wasser gebraut werden dürfe, für den deutschen Markt eine absolute Bedeutung. Am 17. März 1987 fällte der Europäische Gerichtshof sein „Reinheitsgebotsurteil“, das besagt, dass Biere, die in anderen Mitgliedsländern der EU rechtmäßig hergestellt und verkehrsfähig waren, ihre Verkehrsfähigkeit auch auf dem deutschen Markt besitzen – jedoch unter Kenntlichmachung fremder Stoffe im Zutatenverzeichnis.


Zum Reinheitsgebot des Bieres von 1516

Autor: Prof. Dr. Georg Schwedt